In der Literatur (vgl. Geuder-Hauer, Wiener Bauvorschriften, 5. Auflage, 601; Frommhold, Bauwörterbuch, 2. Auflage, 69; Koepf, Bildwörterbuch der Architektur, 2. Auflage, 101-102) wird eine Gaube (auch: Gaupe) als ein "über die Dachhaut vorstehender Gebäudeteil (Dachaufbau) zur Erweiterung und Belichtung des Dachraumes", als ein "Dachaufbau für stehendes Dachfenster" oder als eine "Anhebung der Dachhaut" bezeichnet. Nach § 81 Abs. 6 Wr BauO dürfen "einzelne Dachgauben" nach den Plänen nicht den Eindruck einer geschlossenen Front erwecken und keine raumübergreifende, durchgehende Auskragung des Dachraumes bewirken (Hinweis Erkenntnisse vom 29. Jänner 2008, 2006/05/0282, und vom 16. Dezember 2008, 2007/05/0155). So ergab die Situierung von vier Dachgauben in einer Länge von jeweils 2 m über eine Gebäudelänge von ca. 20 m noch nicht den Eindruck einer geschlossenen Front (Hinweis E vom 27. August 1996, 96/05/0186).In der Literatur vergleiche Geuder-Hauer, Wiener Bauvorschriften, 5. Auflage, 601; Frommhold, Bauwörterbuch, 2. Auflage, 69; Koepf, Bildwörterbuch der Architektur, 2. Auflage, 101-102) wird eine Gaube (auch: Gaupe) als ein "über die Dachhaut vorstehender Gebäudeteil (Dachaufbau) zur Erweiterung und Belichtung des Dachraumes", als ein "Dachaufbau für stehendes Dachfenster" oder als eine "Anhebung der Dachhaut" bezeichnet. Nach Paragraph 81, Absatz 6, Wr BauO dürfen "einzelne Dachgauben" nach den Plänen nicht den Eindruck einer geschlossenen Front erwecken und keine raumübergreifende, durchgehende Auskragung des Dachraumes bewirken (Hinweis Erkenntnisse vom 29. Jänner 2008, 2006/05/0282, und vom 16. Dezember 2008, 2007/05/0155). So ergab die Situierung von vier Dachgauben in einer Länge von jeweils 2 m über eine Gebäudelänge von ca. 20 m noch nicht den Eindruck einer geschlossenen Front (Hinweis E vom 27. August 1996, 96/05/0186).