Landesrecht
Hier finden Sie die Rechtsvorschriften der österreichischen Bundesländer.
Landesrecht in konsolidierter Fassung (erste Spalte)
Diese Anwendungen bieten Ihnen die Möglichkeit, das Landesrecht in konsolidierter Fassung abzufragen, wobei Konsolidierung die Zusammenfassung eines Rechtsaktes und der zugehörigen Änderungen und Berichtigungen zu einem einzigen Dokument bedeutet.
Jedes Dokument enthält nur eine Gliederungseinheit – Paragraf, Artikel oder Anlage – einer Rechtsvorschrift, zu jedem gefundenen Dokument kann aber die Gesamtfassung der Rechtsvorschrift angezeigt werden.
Für Kärnten und Tirol liegen historische Fassungen seit 1.1.2011 vor, beim Land Steiermark seit 1.1.2014, beim Land Wien seit Mitte 2014, beim Land Niederösterreich seit 1.1.2015 und beim Land Vorarlberg seit 1.1.2016.
Landesgesetzblätter authentisch/nicht authentisch (zweite bis dritte Spalte)
Die Spalte "Landesgesetzblätter authentisch" führt zu den authentischen Landesgesetzblättern, die im RIS kundgemacht wurden.
Die Spalte "Landesgesetzblätter nicht authentisch" führt zu den nicht authentischen elektronischen Landesgesetzblättern, die entweder im RIS selbst oder (Wien) auf einer externen Seite des Landes angeboten werden.
Verordnungsblätter authentisch (vierte Spalte)
Hier finden Sie Verordnungsblätter der Länder, die rechtsverbindlich kundgemacht werden. Es handelt sich dabei um Verordnungen (von Landeshauptmann/frau, Landesregierung, Amt der Landesregierung oder sonstigen Landesbehörden) die nicht im Landesgesetzblatt kundgemacht werden und um keine Verordnungen von Bezirksverwaltungsbehörden. Seit 1. Jänner 2022 werden die Verordnungsblätter des Bundeslandes Tirol im RIS veröffentlicht.
Landesgesetzblätter im ALEX (fünfte bis sechste Spalte)
Die Spalte "Landesgesetzblätter im ALEX (extern)" führt zum – besonders weit zurückreichenden – Internetangebot der Österreichischen Nationalbibliothek.