Open Government Data
Am 20. April 2012 wurde das Government Data Portal präsentiert.
Hinter Open Government Data (OGD) steckt die Idee, dass von der Verwaltung gesammelte Daten,
jedoch keine personenbezogenen, veröffentlicht werden.
Die Daten werden für die Bevölkerung und die Wirtschaft in maschinenlesbarer Form aufbereitet,
so dass diese auch automatisiert verarbeitet werden können.
Offene Standards bei den Schnittstellen und der Software ermöglichen zudem mehr Transparenz, Partizipation und Kollaboration.
Nutzungsmöglichkeiten bestehen auf verschiedensten Ebenen. BürgerInnen wie auch Unternehmen und Organisationen
können mit den angebotenen Daten selbst neue Anwendungen und Dienste erstellen. Wissenschaft und Forschung
profitieren ebenfalls vom vereinfachten Datenaustausch.
Das Rechtsinformationssystem RIS ist mit allen Anwendungen im OGD-Datenkatalog vertreten.
Häufigste Fragen und Antworten
Diese Seite beinhaltet eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten
(sowie weiterführenden Informationen und Kontaktadressen) rund um die OGD-Schnittstellen
des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Sie können die Sammlung der häufigsten Fragen und Antworten auch als
PDF-Datei (OGD-FAQ) herunterladen.
Zugang und Lizenzbedingungen
Die Schnittstellen sind öffentlich verfügbar. Eine explizite Registrierung, Freischaltung oder dergleichen ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie aber die Hinweise auf die Zugriffsmodalitäten im Abschnitt „Technische Rahmenbedingungen“ weiter unten.
Haben Sie eine Applikation oder ein Service entwickelt, die auf den RIS-Daten basiert, dann können Sie diese im data.gv.at-Portal unter Anwendung einreichen, um sie einem größeren Nutzer:innenkreis zugänglich zu machen.
Bitte informieren Sie sich vor Nutzung der OGD-Schnittstellen und Daten über die data.gv.at Netiquette
Die Handbücher, Beschreibungen mit Beispielen und weiterführende Informationen können im OGD-Datenkatalog eingesehen werden.
Die Nutzung der RIS Daten via OGD erfolgt gemäß der Namensnennung 4.0 International - Creative Commons; beachten Sie daher die erforderliche Namensnennung.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass aus der Verwendung der abgerufenen Informationen und Schnittstellen keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.
Eine kommerzielle Nutzung ist von der Namensnennung 4.0 International - Creative Commons abgedeckt; bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die erforderliche Namensnennung.
Bitte nehmen Sie des Weiteren zur Kenntnis, dass es keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten oder die ständige Verfügbarkeit der Services gibt. Aus der Verwendung der abgerufenen Informationen und Schnittstellen können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Es ist ausschließlich der Wortlaut im Bundesgesetzblatt (Applikation "Bundesgesetzblatt authentisch") bzw. in den jeweiligen Landesgesetzblättern (Applikation: "Landesgesetzblatt authentisch" für das entsprechende Bundesland) rechtlich verbindlich.
Technische Rahmenbedingungen
Nein, dies ist derzeit (noch) nicht möglich (auch nicht über die OGD-Schnittstellen).
Bitte achten Sie bei der Umsetzung Ihrer Applikation darauf, dass bei der seitenweisen Einholung des Ergebnisses bzw. der Dokumente kurze Pausen von etwa 1 – 2 Sekunden eingelegt werden. Zudem sollten derart massive Zugriffe außerhalb der Bürozeiten (18:00 - 06:00) oder nur am Wochenende erfolgen, damit der aktuelle Betrieb des RIS-Abfragesystems nicht beeinträchtigt wird.
Beabsichtigen Sie einen „Massendownload“ (d.h. das Beziehen von allen Daten oder großer Datenbestände einer RIS-Applikation), dann ist dies uns an die Serviceadresse ris.it@bka.gv.at mitzuteilen, um eine fälschliche Einordnung dieser Abfrage als DDOS-Attacke zu vermeiden.
Falls Sie lediglich Teilbereiche oder nur bestimmte Gesetze in ihrer Applikation (oder in einer KI) verarbeiten möchten und Tagesaktualität keine Rolle spielen, empfehlen wir, die betroffenen Rechtsvorschriften manuell herunterzuladen und dann einer Weiterverarbeitung zuzuführen.
Bitte achten Sie bei der Umsetzung Ihrer Applikation darauf, dass bei der seitenweisen Einholung des Ergebnisses bzw. der Dokumente kurze Pausen von etwa 1 – 2 Sekunden eingelegt werden. Zudem sollten derart massive Zugriffe außerhalb der Bürozeiten (18:00 - 06:00) oder nur am Wochenende erfolgen, damit der aktuelle Betrieb des RIS-Abfragesystems nicht beeinträchtigt wird.
Beabsichtigen Sie einen „Massendownload“ (d.h. das Beziehen von allen Daten oder großer Datenbestände einer RIS-Applikation), dann ist dies uns an die Serviceadresse ris.it@bka.gv.at mitzuteilen, um eine fälschliche Einordnung dieser Abfrage als DDOS-Attacke zu vermeiden.
Spezifische Detailfragen
Im Prinzip ist das Abfragen der Daten über die Schnittstellen mit der gleichen Logik wie bei der Webseite des RIS aufgebaut. Eine Einschränkung gibt es allerdings in Hinblick auf den *-Suchoperator. Derzeit kann bei der Suche über die API lediglich ein Platzhalter pro Wort verwendet werden. Eine Ergänzung bzw. Angleichung dieser Funktionalität ist in der Zukunft denkbar.
Bitte verwenden Sie die "Historyabfrage", um Änderungen im Datenbestand festzustellen. Sie müssen hierfür daher nicht immer den kompletten Datenbestand einer Applikation „herunterladen“.
Diese Diskrepanz zwischen den beiden Ergebnissen ist dadurch bedingt, dass bei der Gesamtabfrage über die Weboberfläche sowohl die Rechtssätze als auch die Entscheidungstexte zurück geliefert werden, während es bei der Gesamtabfrage über die OGD-SOAP-Schnittstelle lediglich die Rechtssätze sind.
Sollen über die OGD-SOAP-Schnittstelle alle Dokumente abgefragt werden, sind daher die entsprechenden Werte bei den Parametern Rechtssätze und Entscheidungstexte Ihrer Abfrage zu übergeben: D.h., „True“ bei „SucheInRechtssaetzen“ und „SucheInEntscheidungstexten“.
Bitte wählen Sie die Bezeichnung Ihrer App in einer Form, die keinen missverständlichen Zusammenhang zu den offiziellen Angeboten des Bundes herstellt.
Die Nutzung der RIS Daten via OGD erfolgt gemäß der Namensnennung 4.0 International - Creative Commons; beachten Sie daher die erforderliche Namensnennung.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass aus der Verwendung der abgerufenen Informationen und Schnittstellen keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.
Für allfällige weitere Anfragen zu den OGD-Schnittstellen oder technische Fragen rund um das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: ris.it@bka.gv.at