Open Government Data
Am 20. April 2012 wurde das Government Data Portal präsentiert.
Hinter Open Government Data (OGD) steckt die Idee, dass von der Verwaltung gesammelte Daten,
jedoch keine personenbezogenen, veröffentlicht werden.
Die Daten werden für die Bevölkerung und die Wirtschaft in maschinenlesbarer Form aufbereitet,
so dass diese auch automatisiert verarbeitet werden können.
Offene Standards bei den Schnittstellen und der Software ermöglichen zudem mehr Transparenz, Partizipation und Kollaboration.
Nutzungsmöglichkeiten bestehen auf verschiedensten Ebenen. Bürger:innen wie auch Unternehmen und Organisationen
können mit den angebotenen Daten selbst neue Anwendungen und Dienste erstellen. Wissenschaft und Forschung
profitieren ebenfalls vom vereinfachten Datenaustausch.
Das Rechtsinformationssystem RIS ist mit allen Anwendungen im OGD-Datenkatalog vertreten.
Häufigste Fragen und Antworten
Diese Seite beinhaltet eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten
(sowie weiterführenden Informationen und Kontaktadressen) rund um die OGD-Schnittstellen
des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Sie können die Sammlung der häufigsten Fragen und Antworten auch als
PDF-Datei (OGD-FAQ) herunterladen.
Zugang und Lizenzbedingungen
Die Schnittstellen sind öffentlich verfügbar. Eine explizite Registrierung, Freischaltung oder dergleichen ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie aber unbedingt die Hinweise auf die Zugriffsmodalitäten im Abschnitt „Technische Rahmenbedingungen“ weiter unten.
Haben Sie eine Applikation oder ein Service entwickelt, die oder das auf den RIS-Daten basiert, dann gibt es die Möglichkeit, diese im data.gv.at-Portal unter "Anwendung einreichen" einzureichen, um sie einem größeren Nutzer:innenkreis zugänglich zu machen.
Bitte informieren Sie sich vor Nutzung der OGD-Schnittstellen und Daten über die data.gv.at Netiquette
Die Handbücher, Beschreibungen mit Beispielen und weiterführende Informationen können unter "Distributionen" des RIS-Datensatzes eingesehen werden.
Die Nutzung der RIS-Daten via OGD erfolgt gemäß der Namensnennung 4.0 International - Creative Commons; beachten Sie daher die erforderliche Namensnennung.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten oder die ständige Verfügbarkeit der Services gibt. Aus der Verwendung der abgerufenen Informationen und Schnittstellen können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Es ist ausschließlich der Wortlaut in den authentischen Applikationen rechtlichen verbindlich; z.B. das Bundesgesetzblatt in der Applikation "Bundesgesetzblatt authentisch". Eine Übersicht der authentischen Applikationen, die im RIS angeboten werden, können Sie im Impressum unter Hinweise/Haftungsausschluss einsehen.
Technische Rahmenbedingungen
Wir bieten keine alternative Möglichkeit für den Direktbezug der Daten in Form von Massendownloads (z.B. ZIP-Dateien, Snapshots, Sammelarchive, Dumps oder ähnliches) an. Bitte verwenden Sie für den Bezug der Datenbestände die OGD-Schnittstellen.
Bitte halten Sie bei der Umsetzung Ihrer Applikation zwingend folgende technischen Vorgaben ein, damit der aktuelle Betrieb des RIS-Abfragesystems nicht beeinträchtigt wird:
- Höchstens 0,5 Requests pro Sekunde (d.h. eine Pause von zwei Sekunden zwischen den Abfragen);
- keine parallelen Verbindungen;
- Durchführung der Abfragen nur außerhalb der Bürozeiten (d.h. zwischen 20:00 und 05:00 Uhr; Sommerzeit: UTC+2, Winterzeit: UTC+1) oder an Wochenenden bzw. österreichischen Feiertagen.
Bei jeder Verwendung der OGD-Schnittstellen, die über einen Einzelbezug oder kleineren Datenmengen (d.h. vergleichbar mit einer manuellen Nutzung des RIS-Abfragesystems) hinausgeht, ist eine Meldung an die Serviceadresse ris.it@bka.gv.at vorzunehmen, um eine fälschliche Einordnung dieser Abfrage als DDOS-Attacke zu vermeiden.
Bitte fügen Sie Ihrer Meldung mit dem Betreff „Ankündigung eines geplanten Massendownloads (OGD):“ folgende Angaben hinzu:
- Zweck und abgerufene Applikationen
- der übergebene User-Agent HTTP Header (empfohlen wird als Headerinformation der Name Ihrer Applikation sowie eine Kontaktadresse)
- Die IP-Adresse (bzw. den IP-Adressen-Bereich), von der die Anfragen kommen werden,
- den Zeitpunkt Ihrer Abfrage (Tag/e und Uhrzeit bzw. Zeitraum; falls regelmäßige Zugriffe geplant sind: die voraussichtlichen wiederkehrenden Zeitpunkte),
- (falls vorhanden) das voraussichtliche zeitliche Ende Ihrer Abfragen und
- sonstige, für unsere Netzwerktechnik wichtige Informationen.
Sollten Sie den Betrieb Ihrer Applikation endgültig einstellen, bitten wir um eine erneute Benachrichtigung an die Serviceadresse ris.it@bka.gv.at mit dem Betreff „Meldung der Einstellung eines Massendownloads (OGD)“ mitsamt der bzw. den verwendeten IP-Adresse(n) und dem übergebenen User-Agent HTTP Header.
Falls Sie lediglich Teilbereiche oder nur bestimmte Gesetze in Ihrer Applikation (oder in einer KI) verarbeiten möchten und Tagesaktualität keine Rolle spielt, empfehlen wir, die betroffenen Rechtsvorschriften in der geltenden Fassung manuell über das RIS-Abfragesystem (d.h. RIS-Webseite) herunterzuladen und dann einer Weiterverarbeitung zuzuführen.
Eine Nichtbeachtung der technischen Vorgaben oder jedwede Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Serverbetriebs aufgrund des Applikationsverhaltens kann die Sperre Ihrer IP-Adresse zur Folge haben.
Für Rückfragen steht Ihnen die Serviceadresse ris.it@bka.gv.at zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass eine mögliche (Wieder-)Freischaltung der IP-Adresse erst nach eingehender Analyse sowie Beurteilung hinsichtlich der Schwere der Beeinträchtigung auf die Infrastruktur erfolgen kann.
Spezifische Detailfragen
Im Prinzip ist das Abfragen der Daten über die Schnittstellen mit der gleichen Logik wie bei der Webseite des RIS aufgebaut. Eine Einschränkung gibt es allerdings in Hinblick auf den *-Suchoperator. Derzeit kann bei der Suche über die API lediglich ein Platzhalter pro Wort verwendet werden.
Bitte verwenden Sie die "Historyabfrage", um Änderungen im Datenbestand festzustellen. Sie müssen hierfür daher nicht immer den kompletten Datenbestand einer Applikation „herunterladen“.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Handbüchern zu den einzelnen Schnittstellen.
Diese Diskrepanz zwischen den beiden Ergebnissen ist dadurch bedingt, dass bei der Gesamtabfrage über die Weboberfläche (bei aktiver Auswahl der entsprechenden Checkboxen) sowohl die Rechtssätze als auch die Entscheidungstexte zurückgeliefert werden, während es bei der Abfrage (ohne Parameterübergabe) über die OGD-SOAP-Schnittstelle lediglich die Rechtssätze sind.
Sollen über die OGD-SOAP-Schnittstelle alle Dokumente abgefragt werden, sind daher die entsprechenden Werte bei den Parametern Rechtssätze und Entscheidungstexte Ihrer Abfrage zu übergeben: D.h., „True“ bei „SucheInRechtssaetzen“ und „SucheInEntscheidungstexten“.
Bitte wählen Sie die Bezeichnung Ihrer App in einer Form, die keinen missverständlichen Zusammenhang zu den offiziellen Angeboten des Bundes herstellt.
Die Nutzung der RIS-Daten via OGD erfolgt gemäß der Namensnennung 4.0 International - Creative Commons; beachten Sie daher die erforderliche Namensnennung.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass aus der Verwendung der abgerufenen Informationen und Schnittstellen keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.
Für allfällige weitere Anfragen zu den OGD-Schnittstellen oder technische Fragen rund um das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: ris.it@bka.gv.at