Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2012

Geschäftszahl

2010/05/0076

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/08/0256 B 23. Mai 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Wurden von der belangten Behörde die Verwaltungsakten nicht nur zur vorliegenden, sondern auch zu der zu einer anderen Zahl protokollierten Beschwerde vorgelegt, ist nur der auf das vorliegende Beschwerdeverfahren entfallende halbe Vorlageaufwand zuzusprechen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2010/05/0078