Verwaltungsgerichtshof
25.09.2012
2010/05/0076
GRS wie 88/08/0256 B 23. Mai 1989 RS 1
Wurden von der belangten Behörde die Verwaltungsakten nicht nur zur vorliegenden, sondern auch zu der zu einer anderen Zahl protokollierten Beschwerde vorgelegt, ist nur der auf das vorliegende Beschwerdeverfahren entfallende halbe Vorlageaufwand zuzusprechen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2010/05/0078