Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
93/02/0107
Entscheidungsdatum
29.09.1993
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/12/03 92/18/0084 2
Stammrechtssatz
Bei der Überschreitung der zulässigen täglichen Arbeitszeit und der zulässigen Wochenarbeitszeit handelt es sich um zwei verschiedene Delikte und nicht um ein fortgesetztes Delikt, weshalb eine gesonderte Bestrafung zu erfolgen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993020107.X01
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
08.05.2009
Dokumentnummer
JWR_1993020107_19930929X01