Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
89/17/0226
Entscheidungsdatum
05.04.1991
Index
L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
L37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Oberösterreich
Norm
GdGetränkesteuerG OÖ §2;
GdGetränkesteuerG OÖ §2a;
GdGetränkesteuerG OÖ §2b;
GdGetränkesteuerG OÖ §4;
LAO OÖ 1984 §144 Abs1;
LAO OÖ 1984 §89 Abs1;
Beachte
Besprechung in:
ÖStZ 1992, 204;
Rechtssatz
Gemeindeabgabenbehörden können sich in Fällen, in denen es evident ist, daß nicht alle im Gemeindegebiet vom Abgabenpflichtigen verkauften Waren auch im Gemeindegebiet verbraucht werden, nicht darauf zurückziehen, daß ihnen eine vom Abgabepflichtigen zur Berechnung des Außerortverbrauches
unterbreitete Methode nicht schlüssig erscheint; sie sind vielmehr gehalten, auf Grund der sie treffenden amtlichen Ermittlungspflicht, gegebenenfalls im Schätzungsweg unter Berücksichtigung aller bedeutsamen Umstände, die abgabepflichtigen Umsätze zu ermitteln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989170226.X08
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008
Dokumentnummer
JWR_1989170226_19910405X08