Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.04.1991

Geschäftszahl

89/17/0226

Rechtssatz

Die Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens führt zur gänzlichen Beseitigung jenes Bescheides, der das wiederaufgenommene Verfahren seinerzeit zum Abschluß gebracht hat.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1992, 204;