Verwaltungsgerichtshof
05.04.1991
89/17/0226
GRS wie VwGH B 1990/03/29 89/17/0237 1
Eine Bindung an die einem kassatorischen aufsichtsbehördlichen Vorstellungsbescheid beigegebene Begründung besteht nur insoweit, als letztere für die Aufhebung des mit Vorstellung bekämpften gemeindebehördlichen Bescheides tragend ist, wobei es einer ausdrücklich geäußerten Rechtsansicht der Vorstellungsbehörde bedarf (Hinweis B 10.11.1989, 87/17/0384).
Besprechung in:
ÖStZ 1992, 204;