Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
9
Geschäftszahl
84/05/0009
Entscheidungsdatum
17.06.1986
Index
Baurecht - Wien
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
Norm
BauO Wr §127 Abs1 idF 1976/018
BauO Wr §127 Abs2 idF 1976/018
BauO Wr §134 Abs3 idF 1976/018
BauO Wr §63 Abs4 idF 1976/018
BauO Wr §67 Abs1 idF 1976/018
BauRallg implizit
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/05/0177 E 20. März 1984 RS 1
Stammrechtssatz
Aus den Bestimmungen der §§ 63, 67 Abs 1 und § 127 Abs 1 und 2 Wr BauO ergibt sich, dass im Rahmen des baubehördlichen Bewilligungsverfahrens Fragen der Tragfähigkeit des Untergrundes und der ausreichenden Festigkeit von Tragwerken und Fundierungen zu prüfen sind. Den Nachbarn steht seit der Nov 1976 ein Mitspracherecht in diesen Fragen insoweit zu, als sich Gefahren auf ihre Grundstücke erstrecken können (§ 134 Abs 3 Wr BauO). Werfen die Nachbarn im Hinblick auf die gegebene räumliche Nähe ihrer Grundflächen Fragen der Tragfähigkeit und Statik auf, hat sich die Baubehörde mit diesen Fragen inhaltlich auseinander zu setzen. (Hinweis auf die zur NÖ BauO ergangenen E 24.2.1975, 0791/75 und 23.6.1978, 1545/77)Aus den Bestimmungen der Paragraphen 63, 67, Absatz eins und Paragraph 127, Absatz eins und 2 Wr BauO ergibt sich, dass im Rahmen des baubehördlichen Bewilligungsverfahrens Fragen der Tragfähigkeit des Untergrundes und der ausreichenden Festigkeit von Tragwerken und Fundierungen zu prüfen sind. Den Nachbarn steht seit der Nov 1976 ein Mitspracherecht in diesen Fragen insoweit zu, als sich Gefahren auf ihre Grundstücke erstrecken können (Paragraph 134, Absatz 3, Wr BauO). Werfen die Nachbarn im Hinblick auf die gegebene räumliche Nähe ihrer Grundflächen Fragen der Tragfähigkeit und Statik auf, hat sich die Baubehörde mit diesen Fragen inhaltlich auseinander zu setzen. (Hinweis auf die zur NÖ BauO ergangenen E 24.2.1975, 0791/75 und 23.6.1978, 1545/77)
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984050009.X09
Im RIS seit
30.03.2022
Zuletzt aktualisiert am
30.03.2022
Dokumentnummer
JWR_1984050009_19860617X09