Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1986

Geschäftszahl

84/05/0009

Rechtssatz

Die Einwendung des starken Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen und die Bedenken gegen die Errichtung einer Großgarage an sich kann nicht Einwendungen gegen eine zu lange Zufahrtsstrecke auf der zu bebauenden Liegenschaft im Hinblick auf Emissionen gleichgesetzt werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1984050009.X07