Verwaltungsgerichtshof
17.06.1986
84/05/0009
Die Einwendung des starken Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen und die Bedenken gegen die Errichtung einer Großgarage an sich kann nicht Einwendungen gegen eine zu lange Zufahrtsstrecke auf der zu bebauenden Liegenschaft im Hinblick auf Emissionen gleichgesetzt werden.
ECLI:AT:VWGH:1986:1984050009.X07