Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1986

Geschäftszahl

84/05/0009

Rechtssatz

Die Veränderung hydrologischer Verhältnisse stellt keine Verletzung eines in der Bauordnung statuierten subjektiv-öffentlichen Rechtes dar.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1984050009.X06