Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1986

Geschäftszahl

84/05/0009

Rechtssatz

Der Gerichtshof kann nicht erkennen, inwiefern Abstandsrechte des Nachbarn durch unterirdische Bauten beeinträchtigt werden können, die an der Oberfläche überhaupt nicht in Erscheinung treten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1984050009.X11