Verwaltungsgerichtshof
17.06.1986
84/05/0009
Der Gerichtshof kann nicht erkennen, inwiefern Abstandsrechte des Nachbarn durch unterirdische Bauten beeinträchtigt werden können, die an der Oberfläche überhaupt nicht in Erscheinung treten.
ECLI:AT:VWGH:1986:1984050009.X11