Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1986

Geschäftszahl

84/05/0009

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/06/0143 E 13. September 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Beurteilung der Präklusion kommt es nicht darauf an, ob der Nachbar in einer Verhandlung über ein Bauansuchen konkrete Einwendungen infolge einer Belehrung durch Sachverständige oder den Verhandlungsleiter zurückgenommen hat, sondern nur, ob er Einwendungen aufrecht erhalten hat oder nicht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1984050009.X08