Verwaltungsgerichtshof
17.06.1986
84/05/0009
GRS wie 84/06/0143 E 13. September 1984 RS 1
Zur Beurteilung der Präklusion kommt es nicht darauf an, ob der Nachbar in einer Verhandlung über ein Bauansuchen konkrete Einwendungen infolge einer Belehrung durch Sachverständige oder den Verhandlungsleiter zurückgenommen hat, sondern nur, ob er Einwendungen aufrecht erhalten hat oder nicht.
ECLI:AT:VWGH:1986:1984050009.X08