Im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Einreichunterlagen zugrunde zu legen und diese auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen (Hinweis Erkenntnisse vom 21. Dezember 2004, 2002/04/0169, vom 27. Jänner 2006, 2003/04/0130, und vom 24. Februar 2006, 2003/04/0177). Dementsprechend umfasst die behördliche Genehmigung auch nur das in diesen Unterlagen beschriebene Projekt.