Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gewerbeordnung 1994
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 353
Inkrafttretensdatum
19.03.1994
Außerkrafttretensdatum
30.06.1997
Abkürzung
GewO 1994
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
i) Verfahren betreffend Betriebsanlagen
§ 353.Paragraph 353,
Dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage sind folgende Unterlagen anzuschließen:
in vierfacher Ausfertigung
eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen,
die erforderlichen Pläne und Skizzen,
eine Beschreibung der beim Betrieb der Anlage zu erwartenden Abfälle und der betrieblichen Vorkehrungen zu deren Vermeidung, Verwertung und Entsorgung (Abfallwirtschaftskonzept) sowie
für unter § 82a fallende Anlagen die Sicherheitsanalyse und der Maßnahmenplan undfür unter Paragraph 82 a, fallende Anlagen die Sicherheitsanalyse und der Maßnahmenplan und
in einfacher Ausfertigung
nicht unter Z 1 fallende für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage im Ermittlungsverfahren erforderliche technischen Unterlagen sowienicht unter Ziffer eins, fallende für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage im Ermittlungsverfahren erforderliche technischen Unterlagen sowie
die Namen und Anschriften des Eigentümers des Betriebsgrundstückes und der Eigentümer der an dieses Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke.
Zuletzt aktualisiert am
26.09.2023
Gesetzesnummer
10007517
Dokumentnummer
NOR12082619
Alte Dokumentnummer
N5199434881J