Zur Art und zum Ausmaß des Sorgetragens des Arbeitgebers (des Organs iSd § 9 VStG) für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften.Zur Art und zum Ausmaß des Sorgetragens des Arbeitgebers (des Organs iSd Paragraph 9, VStG) für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften.