Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0146/77
Entscheidungsdatum
03.05.1978
Index
63/02 Gehaltsgesetz
63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht
64/02 Bundeslehrer
Norm
GehGNov 19te Art3;
GÜG Abschn3a;
GÜGNov 02te 1970 Art1;
LehrerDienstzweigeV 1958;
Rechtssatz
Das gemeinsame Anstellungserfordernis für die Verwendungsgruppe L 1 wird nur durch ein Hochschulstudium erfüllt, das auf die in den Absätzen 2 bis 5 des Abschnittes I des Teiles A der Lehrer-Dienstzweigeordnung bezeichnete Weise nachgewiesen ist.Das gemeinsame Anstellungserfordernis für die Verwendungsgruppe L 1 wird nur durch ein Hochschulstudium erfüllt, das auf die in den Absätzen 2 bis 5 des Abschnittes römisch eins des Teiles A der Lehrer-Dienstzweigeordnung bezeichnete Weise nachgewiesen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977000146.X01
Im RIS seit
24.04.2003
Zuletzt aktualisiert am
21.07.2009
Dokumentnummer
JWR_1977000146_19780503X01