Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2016/02/0137
Entscheidungsdatum
09.09.2016
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm
ArbeitsmittelV 2000 §17 Abs1
ASchG 1994 §130 Abs1 Z16
VStG §5 Abs1
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2016/02/0136 E 09.09.2016
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/02/0020 B 4. Mai 2015 RS 1
Stammrechtssatz
Das Hinzutreten eines - allenfalls auch krassen - Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers, das in der Folge zu einem Arbeitsunfall geführt hat, vermag am Verschulden des Arbeitgebers an der nicht erfolgten Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems nichts zu ändern.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020137.L04
Im RIS seit
05.03.2020
Zuletzt aktualisiert am
05.03.2020
Dokumentnummer
JWR_2016020137_20160909L04