Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.05.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/02/0020

Rechtssatz

Das Hinzutreten eines - allenfalls auch krassen - Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers, das in der Folge zu einem Arbeitsunfall geführt hat, vermag am Verschulden des Arbeitgebers an der nicht erfolgten Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems nichts zu ändern.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015020020.L01