Verwaltungsgerichtshof
04.05.2015
Ra 2015/02/0020
Das Hinzutreten eines - allenfalls auch krassen - Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers, das in der Folge zu einem Arbeitsunfall geführt hat, vermag am Verschulden des Arbeitgebers an der nicht erfolgten Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems nichts zu ändern.
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015020020.L01