Verwaltungsgerichtshof
09.06.2017
Ra 2017/02/0068
GRS wie Ra 2015/02/0020 B 4. Mai 2015 RS 1
Das Hinzutreten eines - allenfalls auch krassen - Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers, das in der Folge zu einem Arbeitsunfall geführt hat, vermag am Verschulden des Arbeitgebers an der nicht erfolgten Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems nichts zu ändern.
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017020068.L04