Verwaltungsgerichtshof
09.09.2016
Ra 2016/02/0137
GRS wie Ra 2015/02/0020 B 4. Mai 2015 RS 1
Das Hinzutreten eines - allenfalls auch krassen - Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers, das in der Folge zu einem Arbeitsunfall geführt hat, vermag am Verschulden des Arbeitgebers an der nicht erfolgten Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems nichts zu ändern.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2016/02/0136 E 09.09.2016
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020137.L04