Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/02/0137

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/02/0020 B 4. Mai 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Das Hinzutreten eines - allenfalls auch krassen - Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers, das in der Folge zu einem Arbeitsunfall geführt hat, vermag am Verschulden des Arbeitgebers an der nicht erfolgten Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems nichts zu ändern.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2016/02/0136 E 09.09.2016

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020137.L04