Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2022/07/0186
Entscheidungsdatum
01.06.2023
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/10/0250 E 14. Dezember 2009 RS 3
Stammrechtssatz
Im Allgemeinen erfasst die verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung eines Beschuldigten wegen eines solchen Delikts das gesamte vor der Erlassung des Straferkenntnisses erster Instanz gelegene strafbare Verhalten, soweit dieses nicht bereits Gegenstand einer früheren Bestrafung war oder die Strafbehörde annahm, dass die Strafbarkeit des Verhaltens zu einem früheren Zeitpunkt geendet hätte (vgl. E 31. Juli 2009, 2006/10/0027).Im Allgemeinen erfasst die verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung eines Beschuldigten wegen eines solchen Delikts das gesamte vor der Erlassung des Straferkenntnisses erster Instanz gelegene strafbare Verhalten, soweit dieses nicht bereits Gegenstand einer früheren Bestrafung war oder die Strafbehörde annahm, dass die Strafbarkeit des Verhaltens zu einem früheren Zeitpunkt geendet hätte vergleiche E 31. Juli 2009, 2006/10/0027).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070186.L02
Im RIS seit
27.06.2023
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2023
Dokumentnummer
JWR_2022070186_20230601L02