Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 98/18/0251

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

98/18/0251

Entscheidungsdatum

15.10.1998

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §44;

Rechtssatz

Ein Antrag auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes gem Paragraph 44, FrG 1997 kann nur dann zum Erfolg führen, wenn sich seit der Erlassung des Aufenthaltsverbotes die dafür maßgebenden Umstände zugunsten des Fremden geändert haben, wobei im Rahmen der Entscheidung über einen solchen Antrag auch auf die nach der Verhängung des Aufenthaltsverbotes eingetretenen und gegen die Aufhebung dieser Maßnahme sprechenden Umstände Bedacht zu nehmen ist (Hinweis E 17. 9. 1998, 95/18/1309, ergangen zu Paragraph 26, FrG 1993).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998180251.X01

Im RIS seit

05.09.2001

Dokumentnummer

JWR_1998180251_19981015X01

Rechtssatz für 99/18/0357

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

99/18/0357

Entscheidungsdatum

30.11.1999

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §44;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/10/15 98/18/0251 1

Stammrechtssatz

Ein Antrag auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes gem Paragraph 44, FrG 1997 kann nur dann zum Erfolg führen, wenn sich seit der Erlassung des Aufenthaltsverbotes die dafür maßgebenden Umstände zugunsten des Fremden geändert haben, wobei im Rahmen der Entscheidung über einen solchen Antrag auch auf die nach der Verhängung des Aufenthaltsverbotes eingetretenen und gegen die Aufhebung dieser Maßnahme sprechenden Umstände Bedacht zu nehmen ist (Hinweis E 17. 9. 1998, 95/18/1309, ergangen zu Paragraph 26, FrG 1993).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999180357.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1999180357_19991130X01

Rechtssatz für 99/18/0288

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

99/18/0288

Entscheidungsdatum

17.02.2000

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §44;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/10/15 98/18/0251 1

Stammrechtssatz

Ein Antrag auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes gem Paragraph 44, FrG 1997 kann nur dann zum Erfolg führen, wenn sich seit der Erlassung des Aufenthaltsverbotes die dafür maßgebenden Umstände zugunsten des Fremden geändert haben, wobei im Rahmen der Entscheidung über einen solchen Antrag auch auf die nach der Verhängung des Aufenthaltsverbotes eingetretenen und gegen die Aufhebung dieser Maßnahme sprechenden Umstände Bedacht zu nehmen ist (Hinweis E 17. 9. 1998, 95/18/1309, ergangen zu Paragraph 26, FrG 1993).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999180288.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1999180288_20000217X01

Rechtssatz für 99/18/0346

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

99/18/0346

Entscheidungsdatum

14.03.2000

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §44;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/10/15 98/18/0251 1

Stammrechtssatz

Ein Antrag auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes gem Paragraph 44, FrG 1997 kann nur dann zum Erfolg führen, wenn sich seit der Erlassung des Aufenthaltsverbotes die dafür maßgebenden Umstände zugunsten des Fremden geändert haben, wobei im Rahmen der Entscheidung über einen solchen Antrag auch auf die nach der Verhängung des Aufenthaltsverbotes eingetretenen und gegen die Aufhebung dieser Maßnahme sprechenden Umstände Bedacht zu nehmen ist (Hinweis E 17. 9. 1998, 95/18/1309, ergangen zu Paragraph 26, FrG 1993).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999180346.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Dokumentnummer

JWR_1999180346_20000314X01

Rechtssatz für 99/18/0168

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

99/18/0168

Entscheidungsdatum

10.05.2000

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §44;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/18/0251 E 15. Oktober 1998 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Antrag auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes gem Paragraph 44, FrG 1997 kann nur dann zum Erfolg führen, wenn sich seit der Erlassung des Aufenthaltsverbotes die dafür maßgebenden Umstände zugunsten des Fremden geändert haben, wobei im Rahmen der Entscheidung über einen solchen Antrag auch auf die nach der Verhängung des Aufenthaltsverbotes eingetretenen und gegen die Aufhebung dieser Maßnahme sprechenden Umstände Bedacht zu nehmen ist (Hinweis E 17. 9. 1998, 95/18/1309, ergangen zu Paragraph 26, FrG 1993).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999180168.X01

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2008

Dokumentnummer

JWR_1999180168_20000510X01

Rechtssatz für 98/18/0417

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

98/18/0417

Entscheidungsdatum

21.09.2000

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §44;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/18/0251 E 15. Oktober 1998 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Antrag auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes gem Paragraph 44, FrG 1997 kann nur dann zum Erfolg führen, wenn sich seit der Erlassung des Aufenthaltsverbotes die dafür maßgebenden Umstände zugunsten des Fremden geändert haben, wobei im Rahmen der Entscheidung über einen solchen Antrag auch auf die nach der Verhängung des Aufenthaltsverbotes eingetretenen und gegen die Aufhebung dieser Maßnahme sprechenden Umstände Bedacht zu nehmen ist (Hinweis E 17. 9. 1998, 95/18/1309, ergangen zu Paragraph 26, FrG 1993).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998180417.X01

Im RIS seit

15.01.2001

Dokumentnummer

JWR_1998180417_20000921X01

Rechtssatz für 2006/18/0174

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2006/18/0174

Entscheidungsdatum

05.09.2006

Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 2005 §65 Abs1
FrG 1997 §44

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/18/0251 E 15. Oktober 1998 RS 1 (Hier: Dies gilt auch für die Rechtslage nach dem FrPolG 2005.)

Stammrechtssatz

Ein Antrag auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes gem Paragraph 44, FrG

1997 kann nur dann zum Erfolg führen, wenn sich seit der Erlassung

des Aufenthaltsverbotes die dafür maßgebenden Umstände zugunsten

des Fremden geändert haben, wobei im Rahmen der Entscheidung über

einen solchen Antrag auch auf die nach der Verhängung des

Aufenthaltsverbotes eingetretenen und gegen die Aufhebung dieser

Maßnahme sprechenden Umstände Bedacht zu nehmen ist (Hinweis E 17.

9. 1998, 95/18/1309, ergangen zu Paragraph 26, FrG 1993).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006180174.X01

Im RIS seit

19.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2026

Dokumentnummer

JWR_2006180174_20060905X01