Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
91/19/0247
Entscheidungsdatum
30.09.1991
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm
KJBG 1987 §10;
KJBG 1987 §11;
VStG §5 Abs1;
Rechtssatz
Der Besch hat - will er sein mangelndes Verschulden glaubhaft machen - von sich aus das zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften eingeführte Kontrollsystem und die Art und Weise seines Funktionierens darzustellen.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Arbeiterschutz
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190247.X02
Dokumentnummer
JWR_1991190247_19910930X02