Verwaltungsgerichtshof
28.10.1991
91/19/0225
GRS wie VwGH E 1991/09/30 91/19/0247 2
Der Besch hat - will er sein mangelndes Verschulden glaubhaft machen - von sich aus das zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften eingeführte Kontrollsystem und die Art und Weise seines Funktionierens darzustellen.