Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1991

Geschäftszahl

91/19/0225

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/30 91/19/0247 2

Stammrechtssatz

Der Besch hat - will er sein mangelndes Verschulden glaubhaft machen - von sich aus das zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften eingeführte Kontrollsystem und die Art und Weise seines Funktionierens darzustellen.