Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1991

Geschäftszahl

91/19/0247

Rechtssatz

Der Besch hat - will er sein mangelndes Verschulden glaubhaft machen - von sich aus das zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften eingeführte Kontrollsystem und die Art und Weise seines Funktionierens darzustellen.