Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/09/0132

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

91/09/0132

Entscheidungsdatum

30.10.1991

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Im Verwaltungsstrafverfahren verspätet abgegebene Stellungnahmen des Besch zu den ihm in Wahrung des Parteiengehörs übermittelten Ermittlungsergebnissen können, sofern sie vor Erlassung des das Verfahren abschließenden Bescheides bei der (monokratischen) zur Entscheidung berufenen Behörde eingelangt sind, mangels einer gesetzlichen Präklusionsanordnung nicht aus dem Grund ihres verspäteten Einlanges als unbeachtlich abgetan werden.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090132.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1991090132_19911030X01

Rechtssatz für 93/09/0378

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

93/09/0378

Entscheidungsdatum

18.11.1993

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0132 1

Stammrechtssatz

Im Verwaltungsstrafverfahren verspätet abgegebene Stellungnahmen des Besch zu den ihm in Wahrung des Parteiengehörs übermittelten Ermittlungsergebnissen können, sofern sie vor Erlassung des das Verfahren abschließenden Bescheides bei der (monokratischen) zur Entscheidung berufenen Behörde eingelangt sind, mangels einer gesetzlichen Präklusionsanordnung nicht aus dem Grund ihres verspäteten Einlanges als unbeachtlich abgetan werden.

Schlagworte

Parteiengehör Verwaltungsstrafverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090378.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1993090378_19931118X03