Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
90/18/0207
Entscheidungsdatum
18.01.1991
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Beachte
Siehe neuer Kostenbeschluß vom 1991/02/15 90/18/0207 1.
Der Bf brachte vor Abfertigung des E 1991/01/18 90/18/0207 über
den Beschwerdegegenstand am 1. Feber 1991, gemäß § 36 Abs 8
VwGG unaufgefordert - mit Datum vom 17. Jänner 1991 - eine
Äußerung zur Gegenschrift der belangten Behörde ein. Mit dem
genannten Beschluß wurde dem Bf der Ersatz der Stempelgebühren
für diesen Schriftsatz zuerkannt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180207.X07
Dokumentnummer
JWR_1990180207_19910118X07