Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0725/74
Entscheidungsdatum
16.09.1974
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2411/59 E 24. April 1961 RS 1
(hier:Es kommt nur auf die Vollständigkeit und Schlüssigkeit des
SV-Gutachtens an).
Stammrechtssatz
Bei Durchführung des Sachverständigenbeweises besteht für die Behörde keine Verpflichtung, einen Facharzt überhaupt oder einen bestimmten Facharzt beizuziehen.
Schlagworte
Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die
Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter
Sachverständiger und Durchführung bestimmter Untersuchungen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000725.X01
Im RIS seit
22.01.2003
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2017
Dokumentnummer
JWR_1974000725_19740916X01