Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1973

Geschäftszahl

0849/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2411/59 E 24. April 1961 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Durchführung des Sachverständigenbeweises besteht für die Behörde keine Verpflichtung, einen Facharzt überhaupt oder einen bestimmten Facharzt beizuziehen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1973:1972000849.X01