Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.1973

Geschäftszahl

1547/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2411/59 E 24. April 1961 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Durchführung des Sachverständigenbeweises besteht für die Behörde keine Verpflichtung, einen Facharzt überhaupt oder einen bestimmten Facharzt beizuziehen.