Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1974

Geschäftszahl

0725/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2411/59 E 24. April 1961 RS 1

(hier:Es kommt nur auf die Vollständigkeit und Schlüssigkeit des SV-Gutachtens an).

Stammrechtssatz

Bei Durchführung des Sachverständigenbeweises besteht für die Behörde keine Verpflichtung, einen Facharzt überhaupt oder einen bestimmten Facharzt beizuziehen.