Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0383/75
Entscheidungsdatum
27.06.1975
Index
90/01 Straßenverkehrsordnung
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1812/68 E 19. März 1970 VwSlg 7763 A/1970 RS 1
(Wenn der Kraftfahrer am Abstellstreifen der Autobahn in seinem
Fahrzeug sitzend, schlafend angetroffen wurde, ist ein Alkoholtest
auch 4 1/2 Stunden nach Beendigung der Fahrt zulässig, wenn ein
brauchbares Ergebnis zu erwarten ist).
Stammrechtssatz
Solange auf Grund der von Straßenaufsichtsorganen erhobenen Umstände noch ein brauchbares Ergebnis des Alkotests erwartet werden kann, ist ein Kfz-Lenker auch noch nach Beendigung der Fahrt zu einem solchen verpflichtet (siehe E vom 29.1.1968, Zl. 1344/67)
Schlagworte
Alkotest Zeitpunkt Ort
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000383.X01
Im RIS seit
29.01.2003
Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008
Dokumentnummer
JWR_1975000383_19750627X01