Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
0617/66
Entscheidungsdatum
12.04.1967
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1655/61 E 19. Februar 1963 VwSlg 5972 A/1963 RS 1
(Hier auch Auseinandersetzung in Widerlegung des E des VfGH v. 14.
Oktober 1963, Zl. B 522/62, Slg. Nr. 4563, wonach ein
Feststellungsantrag als notwendige Rechtsverteidigung auch in
Angelegenheiten des Gewerbes anstelle eines
Verwaltungsstrafverfahrens angesehen und daher als zulässig
erachtet wird.
Stammrechtssatz
Ein im öffentlichen Interesse oder im rechtlichen Interesse einer Partei gegründeter Anlaß zur Erlassung eines Feststellungsbescheides liegt nicht vor, wenn die für die Feststellung maßgebende Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgezeichneten Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens zu entscheiden ist (Hinweis E 19.9.1960, 587/57).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000617.X03
Dokumentnummer
JWR_1966000617_19670412X03