Verwaltungsgerichtshof
22.11.1996
92/17/0207
GRS wie 1655/61 E 19. Februar 1963 VwSlg 5972 A/1963 RS 1 (hier: im Rahmen des Verfahrens betreffend Vorscheibung zusätzlicher Absatzförderungsbeiträge gegenüber dem Bearbeitungsbetrieb und Verarbeitungsbetrieb).
Ein im öffentlichen Interesse oder im rechtlichen Interesse einer Partei gegründeter Anlaß zur Erlassung eines Feststellungsbescheides liegt nicht vor, wenn die für die Feststellung maßgebende Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgezeichneten Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens zu entscheiden ist (Hinweis E 19.9.1960, 587/57).