Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1976

Geschäftszahl

0746/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1655/61 E 19. Februar 1963 VwSlg 5972 A/1963 RS 1

Stammrechtssatz

Ein im öffentlichen Interesse oder im rechtlichen Interesse einer Partei gegründeter Anlaß zur Erlassung eines Feststellungsbescheides liegt nicht vor, wenn die für die Feststellung maßgebende Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgezeichneten Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens zu entscheiden ist (Hinweis E 19.9.1960, 587/57).