Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Kleiser und die Hofräte Dr. Fasching und Dr. Horvath als Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Karger, LL.M., MA, über die Revision der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha, gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom 18. April 2025, Zl. LVwG-M-38/001-2024, betreffend Maßnahmenbeschwerde gegen ein Betretungs- und Annäherungsverbot gemäß § 38a SPG (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Landespolizeidirektion Niederösterreich; mitbeteiligte Partei: G, vertreten durch Mag. Reinhard Pröbsting, Rechtsanwalt in Wien), den Beschluss gefasst:Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Kleiser und die Hofräte Dr. Fasching und Dr. Horvath als Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Karger, LL.M., MA, über die Revision der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha, gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom 18. April 2025, Zl. LVwG-M-38/001-2024, betreffend Maßnahmenbeschwerde gegen ein Betretungs- und Annäherungsverbot gemäß Paragraph 38 a, SPG (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Landespolizeidirektion Niederösterreich; mitbeteiligte Partei: G, vertreten durch Mag. Reinhard Pröbsting, Rechtsanwalt in Wien), den Beschluss gefasst: