Die Behauptung, eine Mischung von "Ananasaroma Nr 50.91" mit Wasser und Zucker ergebe kein Getränk iSd Sprachgebrauches, ist unrichtig. Getränke sind alle Flüssigkeiten, die zum menschlichen Genuß geeignet und bestimmt sind, ohne daß es auf die eingenommene Menge oder die besonderen Zwecke ankommt, denen die verschiedenen Arten genießbarer Flüssigkeiten dienen können. Es kommt daher nur darauf an, daß eine Flüssigkeit zum menschlichen Genuß geeignet und bestimmt (trinkbar) ist (Hinweis E 19.3.1987, 86/16/0256). Dem Umstand, daß nach Ansicht des von der Tarifierung betroffenen Destillerieunternehmers bei einer Mischung von 1:100 (1 Teil Ananasaroma und 100 Teile Wasser) das dabei gewonnene Getränk zur Durstlöschung nicht geeignet erscheint und von der Behörde kein einziges Getränk angeführt worden ist, welches ausschließlich aus "Ananasaroma Nr 50.91" unter Zugabe von Wasser und Zucker in der Lebensmittelindustrie hergestellt wird, kommt bei der Beurteilung, ob eine Ware als Getränk anzusehen ist oder nicht, ebenso keine Bedeutung zu wie dem Umstand, ob viel oder wenig getrunken wird. So dienen beispielsweise Liköre und Schnäpse keineswegs zur Durstlöschung und werden üblicherweise auch nur in geringen Mengen getrunken, stellen jedoch zweifelsfrei Getränke dar.