Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.1987

Geschäftszahl

85/16/0108

Rechtssatz

Bei der Tarifierung kommt es nicht darauf an, ob eine Ware wirtschaftlich verwertbar ist oder nicht bzw nur in einer bestimmten Art verwendet werden soll. Vielmehr sind einzig und allein objektive Kriterien zur Tarifierung einer Ware heranzuziehen.