Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1772/75
Entscheidungsdatum
07.10.1976
Index
L70150 Arbeitsruhe Wochenende
50/01 Gewerbeordnung
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm
Sonn- und FeiertagsruheG 1895 Art1 §1;
Sonn- und FeiertagsruheG 1895 Art9 §1 Abs6;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1220/61 E 19. März 1963 RS 1
Stammrechtssatz
Für die Tatbestandsmäßigkeit einer Übertretung des § 1 Art 9 Abs 6 SRG genügt das bloße Zuwiderhandeln gegen das Gebot, die Geschäftsräume geschlossen zu halten, die tatsächliche Ausübung des Gewerbes ist nicht erforderlich.Für die Tatbestandsmäßigkeit einer Übertretung des Paragraph eins, Artikel 9, Absatz 6, SRG genügt das bloße Zuwiderhandeln gegen das Gebot, die Geschäftsräume geschlossen zu halten, die tatsächliche Ausübung des Gewerbes ist nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001772.X01
Dokumentnummer
JWR_1975001772_19761007X01