(1)Absatz eins,Das Land hat für die Finanzierung der Landtagsklubs jährlich einen Betrag zur Verfügung zu stellen, der auf Grundlage des im Jahr 1980 für die Finanzierung der Landtagsklubs zur Verfügung gestandenen Betrages von insgesamt S 3,978.000,- zu berechnen ist. Dieser Gesamtbetrag vermindert oder erhöht sich in den folgenden Jahren in jenem Ausmaß, in dem sich der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Tariflohnindex der öffentlich Bediensteten der Länder (Basis: 1980 = 100) oder der an seine Stelle tretende Index verändert; maßgeblich für die Verminderung oder Erhöhung ist dabei der Index des zweiten Jahres vor dem Finanzierungsjahr. Für die Finanzierung der Landtagsklubs im Jahr 1992 ist somit ein Betrag von insgesamt S 6,237.504,- zur Verfügung zu stellen.