Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2025/11/0129
Entscheidungsdatum
24.03.2026
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/20/0310 E 19. Jänner 2022 RS 4
Stammrechtssatz
Die Feststellung des Inhalts ausländischen Rechts ist dem Tatsachenbereich zuzuordnen. Das gilt mithin auch für die Frage, wie dieses Recht im dortigen Land ausgelegt wird oder auszulegen ist und wie es dort angewendet wird.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12 3/2/2 Gesetzesmaterialien
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025110129.L02
Im RIS seit
21.04.2026
Zuletzt aktualisiert am
11.05.2026
Dokumentnummer
JWR_2025110129_20260324L03