Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
9
Geschäftszahl
Ro 2024/13/0007
Entscheidungsdatum
26.09.2024
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2024/13/0008
Ro 2024/13/0009
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ro 2024/13/0010 B 26.09.2024
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2022/04/0004 B 31. Jänner 2024 RS 4
Stammrechtssatz
In einem Fall, in dem zu mehreren Revisionen gegen ein Erkenntnis eine gemeinsame Revisionsbeantwortung erstattet wird, ist Aufwandersatz nur in einfacher Höhe zuzusprechen (vgl. VwGH 31.1.2000, 98/10/0084; dort noch iZm einer gemeinsamen Gegenschrift zu mehreren Beschwerden).In einem Fall, in dem zu mehreren Revisionen gegen ein Erkenntnis eine gemeinsame Revisionsbeantwortung erstattet wird, ist Aufwandersatz nur in einfacher Höhe zuzusprechen vergleiche VwGH 31.1.2000, 98/10/0084; dort noch iZm einer gemeinsamen Gegenschrift zu mehreren Beschwerden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024130007.J09
Im RIS seit
22.10.2024
Zuletzt aktualisiert am
26.11.2024
Dokumentnummer
JWR_2024130007_20240926J09