Verwaltungsgerichtshof
31.01.2024
Ro 2022/04/0004
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2022/04/0005
In einem Fall, in dem zu mehreren Revisionen gegen ein Erkenntnis eine gemeinsame Revisionsbeantwortung erstattet wird, ist Aufwandersatz nur in einfacher Höhe zuzusprechen vergleiche VwGH 31.1.2000, 98/10/0084; dort noch iZm einer gemeinsamen Gegenschrift zu mehreren Beschwerden).
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022040004.J04