Verwaltungsgerichtshof
26.09.2024
Ro 2024/13/0007
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2024/13/0008
Ro 2024/13/0009
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ro 2024/13/0010 B 26.09.2024
GRS wie Ro 2022/04/0004 B 31. Jänner 2024 RS 4
In einem Fall, in dem zu mehreren Revisionen gegen ein Erkenntnis eine gemeinsame Revisionsbeantwortung erstattet wird, ist Aufwandersatz nur in einfacher Höhe zuzusprechen vergleiche VwGH 31.1.2000, 98/10/0084; dort noch iZm einer gemeinsamen Gegenschrift zu mehreren Beschwerden).
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024130007.J09