Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.2024

Geschäftszahl

Ro 2024/13/0007

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2024/13/0008

Ro 2024/13/0009

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ro 2024/13/0010 B 26.09.2024

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2022/04/0004 B 31. Jänner 2024 RS 4

Stammrechtssatz

In einem Fall, in dem zu mehreren Revisionen gegen ein Erkenntnis eine gemeinsame Revisionsbeantwortung erstattet wird, ist Aufwandersatz nur in einfacher Höhe zuzusprechen vergleiche VwGH 31.1.2000, 98/10/0084; dort noch iZm einer gemeinsamen Gegenschrift zu mehreren Beschwerden).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024130007.J09