Die Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Beschwerde an das VwG zählt zu den Fragen, denen in der Regel keine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. idS VwGH 5.10.2016, Ra 2016/10/0080, mwN, zu einer - sich im Rahmen der hg. Judikatur haltenden - Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Kenntnisnahme im Sinn von § 17 Abs. 3 ZustG).Die Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Beschwerde an das VwG zählt zu den Fragen, denen in der Regel keine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt vergleiche idS VwGH 5.10.2016, Ra 2016/10/0080, mwN, zu einer - sich im Rahmen der hg. Judikatur haltenden - Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Kenntnisnahme im Sinn von Paragraph 17, Absatz 3, ZustG).