Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/01/0276

Rechtssatz

Die Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Beschwerde an das VwG zählt zu den Fragen, denen in der Regel keine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt vergleiche idS VwGH 5.10.2016, Ra 2016/10/0080, mwN, zu einer - sich im Rahmen der hg. Judikatur haltenden - Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Kenntnisnahme im Sinn von Paragraph 17, Absatz 3, ZustG).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010276.L02