Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
Ro 2016/04/0051
Entscheidungsdatum
23.10.2017
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
VwGVG 2014 §24
VwRallg
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/12/0026 B 16. November 2015 RS 1
Stammrechtssatz
In seiner Beschwerde an das VwG beantragte der Revisionswerber die Einvernahme von Zeugen. Es ist davon auszugehen, dass im Wege dieser Beweisanträge ein Verhandlungsantrag gestellt wurde (vgl. E 20. November 2014, Ra 2014/07/0052).In seiner Beschwerde an das VwG beantragte der Revisionswerber die Einvernahme von Zeugen. Es ist davon auszugehen, dass im Wege dieser Beweisanträge ein Verhandlungsantrag gestellt wurde vergleiche E 20. November 2014, Ra 2014/07/0052).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016040051.J07
Im RIS seit
25.08.2021
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2021
Dokumentnummer
JWR_2016040051_20171023J07