Verwaltungsgerichtshof
07.12.2022
Ra 2020/08/0191
GRS wie Ra 2015/12/0026 B 16. November 2015 RS 1
In seiner Beschwerde an das VwG beantragte der Revisionswerber die Einvernahme von Zeugen. Es ist davon auszugehen, dass im Wege dieser Beweisanträge ein Verhandlungsantrag gestellt wurde vergleiche E 20. November 2014, Ra 2014/07/0052).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020080191.L01