Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/12/0026

Rechtssatz

In seiner Beschwerde an das VwG beantragte der Revisionswerber die Einvernahme von Zeugen. Es ist davon auszugehen, dass im Wege dieser Beweisanträge ein Verhandlungsantrag gestellt wurde vergleiche E 20. November 2014, Ra 2014/07/0052).